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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn in meinem Ort kein Behandler einen freien Platz hat?

Lange Wartezeiten von bis zu einige Jahre bei Psychotherapeuten sind leider ein weit verbreitetes Problem. Die gesetzlichen Krankenkassen sind aber verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellenIn einem solchen Fall kommt  das Kostenerstattungsverfahren in Frage.  Der § 13 (3) Sozialgesetzbuch V gibt folgende Regelung vor: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Voraussetzung dazu ist, dass es ein Therapieverfahren ist, welches laut Richtlinienverfahren durch die Kassen bezahlt wird. Wobei dieser Behandler als Psychotherapeut approbiert sein sollte (Nach dem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Ärzte und Psychotherapeuten einen Antrag zur Approbation (lat. Genehmigung/Erlaubnis) stellen.) Sollte somit Diplompsychologen sein sollte, und darf kein Heilpraktiker sein. Gibt sehr viele Psychotherapeuten, die z.B. aufgrund der sogenannten Bedarfsplanung noch keine solche Kassenzulassung haben, aber theoretisch einen Anspruch darauf hätten.

Dazu sind folgende Schritte notwendig (Sollte man bereits einen solchen Psychologen ohne Kassenzulassung gefunden haben, würde er dazu beraten):

  1. Termin in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen: Dabei wird die Behandlungsnotwendigkeit geklärt.
  2. Bei der Suche ein Protokoll führen, wobei festgehalten wird wie lang die Wartezeiten bei den jeweiligen Therapeuten ist. Denn für diese Kostenerstattung bei der Krankenkasse müssen Nachweise erbracht werden, dass mindestens fünf Vertragsbehandler keine Kapazitäten frei hat.
  3. Kontakt mit einer Privatpraxis herstellen: stellt Bescheinigung zum sofortigen Behandlungsbeginn aus
  4. Eine Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie. Dies kann zum Beispiel die Empfehlung eines Arztes oder einer Klinik sein. 
  5. Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse:  Die meisten Privatpraxen unterstützen bei diesem Antrag. Dazu schreibt man einen formlosen Antrag und legt diese oben genannten Unterlagen dazu.  Im Internet gibt es auch Musteranträge.

 

 

Quellen

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