Häufige Behandlungsfehler

An dieser Stelle folgt eine Auflistung  von Behandlungsfehlern, die hauptsächlich von der Kompetenz eines Therapeuten abhängen und prinzipiell bei allen Therapieformen auftreten können:

  • Nicht glauben, Bagatellisieren oder Ignorieren von Erinnerungen. Im schlimmsten Fall bekommt der Patient durch den Therapeuten eingeredet dass dieses Pseudoerinnerungen (Erinnerungsverfälschungen) seien. Für den Betroffenen kommt eine derartige Behandlung praktisch einem erneuten schweren Missbrauch gleich - nämlich dem Missbrauch seines Vertrauens durch den Therapeuten.  Hindert ihn später auch daran, sich weiterhin dem Therapeuten zu öffnen.
  • Entmündigung: Z.B. Wenn Behandlungsziele gegen den Willen des Patienten verfolgt werden.
  • Machtgehabe: Wenn der Therapeut meint, eine übergeordnete Rolle zu haben und dieses ständig derart dem Patienten zu verstehen gibt.
  • Manipulation:  Wenn der Patient  unter einer Willensschwäche leidet, kann dieses dazu führen, dass er etwas tut was er eigentlich überhaupt nicht möchte, z.B. Abbruch von Freundschaften.
  • Retraumatisierungen: Ein gelegentliches versehentliches Auslösen von Triggern lässt sich auch in der besten und sorgfältigsten Therapie nicht immer zu 100% vermeiden.  Der Therapeut ist jedoch dazu da, Solche Retraumatisierungen  möglichst zu vermeiden  und entsprechend vorsichtig zu operieren, z.B. den Patienten auch mal daran zu hindern über Details der traumatischen Erlebnisse zu sprechen.
  • Individuell ungeeignete Therapieform oder ungeeignete Methoden: Dieses kann u.a. zu einer Überforderung seitens des Patienten führen, z.B. wenn er dazu aufgefordert wird über schlechte Erfahrungen zu sprechen. Oder führt zu einer Verschlimmerung, weil Symptome falsch behandelt werde.
  • Falsche Diagnose: Für den Patienten kann eine falsche Diagnose allerdings gravierende Folgen haben. Dann stellt sich die Frage nach der Schadenersatzpflicht.
  • Fehlende oder mangelhafte Abklärung somatischer Erkrankungen:  Denn jeder psychischen Störung kann eine körperliche Erkrankung zugrunde liegen.  Z.B. kann ein Hirntumor auch typische Symptome einer Depression auslösen.
  • Nicht erkennen von akuter Suizidgefahr
  • Nicht erkennen von  zentralen Schädigungen, bzw. Symptomen. Diese bleiben dadurch unbehandelt obwohl diese Symptome das Hauptproblem sind. 
  • Fehlende Erfahrungen: Wenn ein Patient angenommen wird, obwohl bezüglich der Problematik keinerlei Erfahrungen vorliegen
  • Unnötig starke Bindung aufbauen: Führt zu einer Abhängigkeit vom Therapeuten
  • Gleichzeitige Behandlung von mehreren nahestehender Personen: weil dadurch u.a. die Parteilichkeit in Gefahr ist. Ebenso wird der Patient daran gehindert, sich offen über diese andere Person zu äußern.
  • Fehlende Parteilichkeit: z.B. nicht zu den Patienten halten, wenn es zu Konflikten in der Partnerschaft kommt, so dass der Therapeut beispielsweise versucht das Fehlverhalten des anderen zu rechtfertigen und ihn dadurch verteidigt. Dadurch erhält der Patient Schuldgefühle und sein Selbstvertrauen wird weiter geschwächt.
  • Vorzeitiger Abbruch einer Exposition: Dieses kann zu einer Verschlimmerung einzelner Symptome kommen, z.B. Verstärkung von Ängsten
  • Ignorieren von unbearbeitete Probleme
  • fehlende Passung zwischen Patient und Therapeut:  Dadurch können keine Bindung, und kein Vertrauensverhältnis  zum Therapeuten aufgebaut werden

 

 

 

Quellen