Es gibt mehrere unterschiedliche Berufsgruppen, die eine solche Psychotherapeutische Zusatzausbildung machen, und somit eine Psychotherapie durchführen dürfen. Dabei dürfen sich nur approbierte Psychotherapeuten als solche bezeichnen weil diese Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Andere Personen dürfen gesetzlich diese Berufsbezeichnung nicht führen.
Dabei übernehmen die Krankenkassen nur die Kosten für Psychotherapeuten, sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Psychotherapeut
- Psychologische Psychotherapeuten
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Ärztliche Psychotherapeuten
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
- Fachärzte für Kinder‐ und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie
- Psychologischer Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Pädagogischer Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeuten
Heilpraktiker für Psychotherapie
- Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker nur für Psychotherapie
- Heilpraktiker (Psychotherapie)
Quellen
- Ärzteblatt.de: Berufsbezeichnungen in der Psychotherapie, https://www.aerzteblatt.de/archiv/38759/Berufsbezeichnungen-in-der-Psychotherapie-Zum-Verwechseln-aehnlich letzter Zugriff: 27.4.2021
- dr-Willi.de: Vergleich der verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen , https://www.dr-willi.de/wp-content/uploads/apy_2017-12-1_27102.pdf letzter Zugriff: 27.4.2021