Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Behindertenpass beantragt werden.
Welche finanziellen Vorteile stehen Behinderten zu?
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Steuervorteile
- Vergünstigungen in Kultur, Freizeit und Bildung.
- Berufliche Vorteile, z.B. Kündigungsschutz
Beantragt wird ein solcher Ausweis bei einer Landesstelle des Sozialministeriumservice. Das dafür benötigte Antragsformular kann über die Webseite heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Quelle
- https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/behindertenpass.html
- https://www.ivs-wien.at/ivs-positionen/das-persoenliche-budget/das-persoenliche-budget.html