Das ambulant betreute Wohnen kann auch zusätzlich zu einer Erwachsenenvertretung beantragt werden und findet in der eigenen Wohnung statt.
Beantragung
Dieses wird beim zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst beantragt, der eine geeignete Begleitung vorschlägt. Oder man beantragt es bei einem Träger.
Finanziert wird es über eines der Landesgesundheitsfonds, z. B. dem Fonds Soziales Wien (FSW).